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Pflegedienst | Pflegeberatung
Wir bieten alle essentielle Leistungen im Bereich der ambulanten Pflege.
Gerne beraten wir Sie hierzu umfassend bei einem persönlichem Gespräch.
Pflegeberatung
Die Pflegeversicherung stellt eine Vielzahl an Leistungen bereit,
die an unterschiedlichen Voraussetzungen geknüpft sind und
sich zum Teil miteinander kombinieren lassen.
Auch die Krankenversicherung, die Unfallversicherung und das
Sozialamt zahlen in bestimmten Situationen für eine Pflege.
Für Laien ist es hierbei schwierig einen Überblick zu bekommen.
In der Pflegeberatung erfahren Sie, welche Leistungen Ihnen zu-
stehen, was Sie bei der Antragsstellung beachten müssen und
wie sich die Pflege organisieren lässt.
Dabei geht es um weit mehr als nur um allgemeine Informationen.
Sie haben das Recht auf eine individuelle Beratung, die genau auf
Ihre Situation eingeht.
Behandlungspflege
Zur Behandlungspflege werden medizinische Leistungen gezählt,
die durch den behandelnden Arzt verordnet werden.
Zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung werden diese
Behandlungen ausschließlich von unseren examinierten Pflege-
fachkräften beim Patienten zuhause durchgeführt.
Dazu zählen u.a. Wundversorgung, Enterale Ernährung, Stomaversorgung
LVAD-Versorgung ( Herzunterstützungssystem ) u.v.m
Die Kosten werden nach SGB V von der Krankenkasse übernommen.
Verhinderungspflege
Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 steht eine sogenannte Verhinderungs-
pflege zur Verfügung. Sollten Ihre Angehörigen im Urlaub sein oder durch
Krankheit oder anderen Gründen vorübergehend an der Pflege verhindert
sein, so übernimmt die Pflegeversicherung für Sie die nachgewiesenen
Kosten einer notwendigen Ersatzpflege.
Möchten Sie sich in so einer Situation absichern ?
Dann nutzen Sie unseren Service.
Immerhin geht es dabei um 1.612,00 € aus der Verhinderungspflege
und zusätzlich 50 % ( 887,00 € ) aus der Kurzzeitpflege, die Sie sich
jederzeit - sofern noch nicht geschehen abrufen und sichern können.
Unterstützen Sie Ihre Angehörigen doch einfach mit dieser wichtigen Hilfe !
Wenn erwünscht, können wir Dienstleistungen bei der Verhinderungspflege
stundenweise für Sie erbringen.
Grundpflege
Die Grundpflege wird nach dem Sozialgesetzbuch XI ( SGB XI ) abgerechnet.
Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung und umfasst
Pflegesachleistungen.
Anspruch auf die Grundpflege haben Pflegebedürftige mit einem
anerkannten Pflegegrad.
Haushaltshilfe bei Krankheit
Wenn der Körper von einer Krankheit geschwächt ist und die täglichen
Aufgaben schwer fallen. Kochen, Putzen, Einkaufen oder Wäschewaschen
können schnell zur Herausforderung werden.
Eine professionelle Hilfe im Haushalt kann Ihre Aufgaben übernehmen
und Freiräume zur Erholung schaffen.
Wir bieten die passende Hilfe im Haushalt und stehen Ihnen zur Seite,
damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Gesundheit fokussieren können.